Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Postsportvereines für die Nutzung der Sportanlage Postsportplatz
Beginn der Gültigkeit: ab 01.10.2020

1. Allgemeine Informationen zur Geltung der AGB

Der Kundenbetrieb des Postsportvereines Wien wird von Mitarbeitern des Postsportvereines Wien verantwortet und geführt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Postsportvereines Wien, Roggendorfgasse 2, 1170 Wien zu den Kund*innen des Postsportgeländes (Sportanlagennutzer*innen). Sie sind Bestandteile des Vertrages, der zwischen dem Postsportverein Wien und den Kund*innen des Postsportgeländes bei der Anmeldung zu einem der (Sport)Kurse oder Kindercamps oder bei der Buchung eines Sporthallen- oder Freiluftplatzes oder einer sonstigen Leistung der Postsportanlage abgeschlossen wird. Der Postsportverein Wien behält sich das Recht vor die AGB zu ändern. Die aktuell gültigen AGB sind der Homepage zu entnehmen und liegen im Sekretariat des Postsportvereines auf.

2. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Die nachstehenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung sämtlicher zum Postsportverein Wien gehörenden Sportanlagen sowie der dazugehörigen Infrastruktur (Umkleiden, Sanitär-, Aufenthalts-, Geräte- und Nebenräume bzw. -flächen).

2.1. Öffnungszeiten

Das Postsportgelände ist von Montag – Freitag zwischen 08:00 und 23:00 und Samstag/Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr geöffnet (Ausnahmen: 24. und 31.12.). Änderungen der Öffnungszeiten sind vorbehalten. Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Homepage zu entnehmen.

2.2. Datenerfassung

Die für die Kursanmeldung und Kund*innenverwaltung erfassten Daten werden entsprechend den aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen behandelt (siehe Datenschutzerklärung des Postsportvereines Wien unter www.postsv-wien.at). Um die Bekanntgabe von allfälligen späteren Änderungen von Kontaktdaten wird ersucht. Newsletter: Es erfolgt die Versendung eines Email-Newsletters an Interessent*innen und Kund*innen. Darin wird über das Sportangebot und die Dienstleistungen des Postsportvereines Wien, sowie Sportaktivitäten am Postsportgelände informiert. Die Versendung erfolgt auf Basis der Einwilligung und aus dem Vertragsverhältnis als Kundin oder Kunde.

2.3. Haftung und Haftungsausschluss

Der Postsportverein Wien übernimmt keinerlei Haftung für jede Art von Verletzungen sowie auch nicht für Sachbeschädigungen oder Diebstahl von mitgebrachten Sachgütern auf der gesamten Anlage des Postsportgeländes Wien. Ausgenommen der Postsportverein Wien oder seine Mitarbeiter haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Einhaltung der Hausordnung des Postsportvereines Wien ist für alle Benützer und Besucher der Sportanlage verpflichtend. Bei Verstoß gegen die Hausordnung sowie gegen Zahlungs- und Stornobedingungen hat der Postsportverein Wien das Recht Kund*innen von der Anlage zu verweisen und ein Hausverbot zu verhängen. Dem Personal des Postsportvereines Wien kommt diesbezüglich ein Weisungsrecht zu. Für verlorene oder vergessene Gegenstände kann seitens des Postsportvereines Wien keine Haftung übernommen werden. Das Parken auf dem Parkplatz des Postsportvereines Wien erfolgt auf eigene Gefahr. Für Fahrzeuge, bzw. darin befindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Für den Parkplatz gilt eine eigene Parkplatzordnung. Die aktuell gültige Parkplatzordnung ist auf der Homepage (https://www.postsv-wien.at) und einem Aushang am Parkplatz veröffentlicht.

2.4. Aufsichtspflicht

Minderjährige sind vor und nach Kursen und Veranstaltungen (Camps, Kinderkurse, etc.) durch eine erziehungsberechtigte Person zu beaufsichtigen. Die Kursleiter*innen holen die Kinder und Jugendlichen an einem, zu Beginn der ersten Kurseinheit vereinbarten, Sammelpunkt ab und übergeben diese am Ende der Kurseinheit dort an eine erziehungsberechtigte oder sonstige zur Abholung berechtigte Person. Außerhalb der Kurszeiten sind Eltern, Erziehungsberechtigte und erwachsene Begleitpersonen für Minderjährige am gesamten Gelände des Postsportvereines Wien verantwortlich, aufsichtspflichtig und haftbar. Auf den Sportplätzen und in den Sportplatzhallen dürfen sich Jugendliche unter 14 Jahren nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson aufhalten. Die Einhaltung der Haus- und Hallenordnung ist verpflichtend.

2.5. Sonstiges

Die Sportanlage und deren Einrichtungen sind durch die Benutzer*innen und Besucher*innen schonend und pfleglich zu behandeln. Die einzelnen Benutzer*innen haften dem Postsportverein Wien für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände. Schäden und Verunreinigungen, die von den Benutzer*innen der Anlage festgestellt werden, sind den im Sekretariat tätigen Mitarbeiter*innen oder den anwesenden Platzarbeitern unverzüglich zu melden.

Das Mitbringen von Tieren in den Hallen-, Sportplatz- und Umkleidebereich ist nicht gestattet. Das Anbringen von Plakaten sowie die Auslage von Flyern, Prospekten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch Vertreter des Postsportvereines. Geräte und Einrichtungen der Postsportvereines Wien dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen, sowie sämtliche Bedienelemente der Haustechnik und der Sportanlage dürfen nur über die Mitarbeiter*innen der Sportanlage bedient werden.

3. Nutzung von Sportplätzen

Die buchbaren Sportplätze des Postsportvereines Wien (Tennis- Squash und Mannschaftssportplätze – Indoor und Outdoor) dürfen nur dann genutzt werden, wenn sie vorher gebucht werden und entsprechend der AGB bezahlt werden (siehe auch Punkt 4.1. bzw. Punkt 5.1. „Buchung“ sowie Punkt 4.2. bzw. Punkt 5.2. „Bezahlung“). Auf den Sportanlagen dürfen nur die dafür vorgesehenen Sportarten ausschließlich in angemessener Sportkleidung sowie ausschließlich mit den für die jeweilige Sportanlage erlaubten Sportschuhen ausgeübt werden. Diesbezügliche Hinweise und Richtlinien sind den Aushängen am Postsportgelände sowie der Hausordnung zu entnehmen.

3.1. Kautionen

Alle Schlüssel zum Aufsperren von Sportanlagen, Garderoben o.Ä. sowie alle vom Personal des Postsportvereines Wien ausgegebenen Leihgegenstände (Tennisschläger, etc.) sind nur gegen Kaution (Ausweis, Schlüsselbund oder Geld) erhältlich. Sollte ein Schlüssel oder ein ausgeliehener Gegenstand verloren oder beschädigt werden, muss eine entsprechende Gebühr (Schlüssel/Schläger: € 40) bezahlt werden. Erst dann kann die Kaution zurückgegeben werden.

3.2. Preise

Die Preise für sämtliche Sportanlagen und Kurse sind den jeweiligen Preislisten zu entnehmen. Alle angegebenen Preise sind einschließlich aller sonstigen Abgaben und Zuschläge. Trotz Anwendung größter Sorgfalt können falsche Preisangaben nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Postsportverein Wien behält sich Preisänderungen vor.

3.3. Sperre von Sportplätzen

Für Sanierungen oder Veranstaltungen behält sich der Betreiber vor, Sportplätze temporär zu sperren und gebuchte Stunden nach telefonischer Verständigung und Absprache mit den Kund*innen zu verschieben. In jenen Fällen ist der Betreiber um eine frühzeitige Bekanntgabe bemüht.

4. Buchung, Bezahlung und Stornierung der Sportplatznutzung im Rahmen von Einzelstunden

4.1. Buchung

Reservierungen von Einzelstunden durch Kund*innen können telefonisch, online, per Email oder persönlich an einer Rezeption des Postsportvereines Wien durchgeführt werden. Die Buchung/Reservierung einer Sportanlage (Fußballplatz, Tennisplatz, etc.) kommt einem Anbot zum Vertragsabschluss an den Postsportverein Wien gleich, durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung (mündlich oder schriftlich) oder einer (Teil)Rechnung kommt zwischen dem Postsportverein Wien und der Kundin oder dem Kunden rechtsverbindlich ein Vertrag zu Stande. Der Postsportverein Wien behält sich das Recht vor, Platznummern zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke (z. B. Veranstaltungen) nach Absprache zu stornieren oder zu verschieben. Für eine witterungsbedingte Unbenutzbarkeit der Sportanlage zum gebuchten Termin haftet der Postsportverein Wien nicht. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das faktische Nutzen der Sportanlage ohne Buchung gilt als Buchung und verpflichtet zur Zahlung des tarifmäßigen Entgelts.

4.2. Bezahlung

Die Bezahlung von Einzelstunden laut Tarif und Preisliste erfolgt direkt am Platz bei einem Mitarbeiter des Postsportvereines während der gebuchten Stunde.

4.3. Stornobedingungen

Gebuchte Einzelstunden im Mannschaftssportbereich (Fußballplätze, Ballspielhalle) können bis 3 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden, vom 2. Tag bis zum Tag vor der gebuchten Stunde, hat der Kunde 50 % des Tarifes zu bezahlen.

5. Buchung, Bezahlung und Stornierung der Sportanlagennutzung im Rahmen von Dauerbuchungen/Abonnements und Veranstaltungen

5.1. Buchung

Reservierungen von Saisonstunden oder Veranstaltungen können durch ein Mail oder telefonisch im Sekretariat vorgenommen werden. Die „Dauerbuchung“ einer Sportanlage (Fußballplatz, Tennisplatz, etc.) bzw. die Buchung einer oder mehrerer Sportanlagen im Zuge einer Veranstaltung kommt einem Anbot zum Vertragsabschluss an den Postsportverein Wien gleich. Durch Übermittlung einer schriftlichen Bestätigung oder einer (Teil)Rechnung kommt zwischen dem Postsportverein Wien und den Kund*innen rechtsverbindlich ein Vertrag zu Stande. Der Postsportverein Wien behält sich das Recht vor, Platznummern zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke (z. B. Veranstaltungen) nach Absprache zu stornieren oder zu verschieben. Für eine witterungsbedingte Unbenutzbarkeit der Sportanlage zum gebuchten Termin haftet der Postsportverein Wien nicht. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

5.2. Bezahlung

Nach erfolgter Buchung erhalten die Nutzer*innen eine (Teil)Rechnung und/oder eine Buchungsbestätigung. Der geforderte Rechnungsbetrag ist laut dem auf der Rechnung/Buchungsbestätigung angeführten Zahlungsziel zu bezahlen. Erst nach Einlangen der Zahlung gilt eine Saisonstunde bzw. eine Veranstaltung als fixiert, sofern nicht anders vereinbart. Wird der vom Postsportverein Wien geforderte Buchungsbetrag nicht fristgerecht bezahlt, wird der entsprechende Betrag laut den folgenden Stornobedingungen (Punkt 4.3.) vom Postsportverein Wien eingefordert.

5.3. Stornobedingungen

Eine gesamte Saisonstunde bzw. eine Veranstaltung kann bis vier Wochen vor dem ersten Spieltag kostenlos storniert werden. Bei Absage zwischen vier und zwei Wochen vor dem ersten Spieltermin/ der Veranstaltung werden 25% des Gesamtbetrags, bei einer Absage zwischen 2 Wochen bis zum Tag vor dem ersten Spieltermin/ der Veranstaltung werden 50% des Gesamtbetrags, sowie bei Stornierung erst am Spieltag oder bloßem Nichterscheinen ohne schriftlicher Stornoinformation an postsv-wien@aon.at, werden 100% des Gesamtbetrages als Stornogebühr verrechnet. Ausnahmen gelten, wenn aus medizinischen Gründen die Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann, ein entsprechendes medizinisches Attest ist beizubringen.

6. Foto Disclaimer

Bei Kursen, Camps und Veranstaltungen können seitens des Postsportvereines Wien Foto- bzw. Videoaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins angefertigt, zu diesem Zweck eingesetzt und via Live-Stream (Übertragung über das Internet zum Zeitpunkt der Aufnahmen, keine Speicherung), via Internet (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar) und in sozialen Medien (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar) veröffentlicht werden. Diese dienen der Eigenvermarktung im Rahmen der Web- und Printauftritte des Postsportvereines Wien.

7. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Unternehmer das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucher gilt das örtlich und sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.